Polin bekommt Prozess gemacht: Zwei tote Kinder nach illegalem Autorennen mit 180 km/h und Unfallflucht

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Zwei Kinder mussten wegen eines illegalen Autorennens auf einer Landstraße nahe Hannover sterben. Eine der Angeklagten soll bereits in der Vergangenheit als Raserin auffällig geworden sein.

Das illegale Autorennen brachte zwei kleinen Jungen den Tod

Mehrere Menschen wurden verletzt, zwei Kinder starben: Verkehrsunfall bei Barsinghausen bietet schreckliches Bild (Foto: AdobeStock - Olivier-Tuffé 1982834)

Mehrere Menschen wurden verletzt, zwei Kinder starben: Verkehrsunfall bei Barsinghausen bietet schreckliches Bild (Foto: AdobeStock – Olivier-Tuffé 1982834)

Ewa P. und Marco S. lieferten sich angeblich auf der Landstraße bei Hannover im Raum Barsinghausen ein illegales Autorennen. Für den vermeintlichen Spaß mussten nun zwei Jungen sterben. P. muss sich jetzt vor Gericht dafür verantworten. Sie ist die Hauptangeklagte, die schon zuvor als Raserin bekannt war. Dabei ist Ewa P. selbst Mutter von drei Kindern.

Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtete, dass zwei Kollegen von Ewa P. ausgesagt hätten und dabei ihr Fahrstil thematisiert wurde. Angeblich habe P. ihre Blitzerbescheide an ihre Schwester in Polen geschickt, der es nichts ausmachen würde, wenn sie ihren Führerschein verlöre. Ewa P. hatte sich wohl selbst in dieser Art geäußert.

Die Angeklagte, die als Putzkraft tätig ist, sei Aussagen zufolge in ihrer Firma als „Schumi“ bekannt gewesen. Ein weiterer Kollege beschrieb den Fahrstil der 40-Jährigen mit den Worten „sehr rasant ist untertrieben“ und sprach von Überholmanövern mit Geschwindigkeiten von mehr als 150 km/h auf der Landstraße. Die FAZ berichtete, dass die Kollegen die Dame als „Bleifuß“ betitelten und im Kollegenkreis die Herkunft ihrer hochmotorisierten und stetig wechselnden Fahrzeuge diskutiert worden war.

Mit 110 km/h zu schnell brachte sie den Tod: Kinder sterben bei furchtbarem Unfall

Die Angeklagte beschrieb ihren Fahrstil selbst als angemessen und ließ über ihre Dolmetscherin verkünden, dass sie sich selbst als gute Fahrerin sähe. Sie hätte angeblich noch nie einen Unfall gehabt. Der Überholvorgang des Marco S. sei normal gewesen, dennoch war er tödlich. Der Vorgang missglückte in der Kurve und Ewa P. sei wieder langsamer geworden, um sich einzuordnen.

Beim Einscheren streifte P. allerdings einen Mercedes, der von vorn kam, und geriet in eine Drehbewegung. Sie stieß danach mit der Beifahrerseite frontal gegen die Front des anderen Fahrzeugs, in dem die Familie mit den beiden kleinen Jungen saß, berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung.

Der Unfallvorgang sei durch eine Dashcam aufgenommen worden, wodurch belegbar sei, dass P. mit etwa 180 km/h unterwegs war. An dieser Stelle sind aber nur 70 km/h erlaubt. Die „Bild“ berichtete, dass das Auto von P., ein Audi A6 mit 250 PS, die beiden Kinder im Alter von zwei und sechs Jahren einfach zerquetscht habe. Ein Kind starb an der Unfallstelle, das andere später im Krankenhaus. Der Unfallgutachter war der Meinung, dass P. bei diesem Tempo gar keine Chance mehr gehabt hätte, um den Unfall noch zu verhindern.

Feige Unfallflucht der Polin

P. gab zu Beginn des Prozesses an, dass sie sich während des Überholmanövers in einer psychischen Ausnahmesituation befunden und daher eine falsche Entscheidung getroffen habe. Der Unfall, der sich am Nachmittag des 25. Februar 2022 ereignete, wird nach internationaler Fahndung und der Festnahme der Polin am 20. September 2022 in Polen nun vor einem deutschen Gericht verhandelt. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben. P. äußerte sich selbst schluchzend über ihre angeblich unerträgliche Schuld.

Die Anklage geht davon aus, dass die 40-Jährige einen Unfall mit ihrem Verhalten billigend in Kauf genommen habe. Durch die Nutzung des eigenen Pkw sei der Gebrauch eines „gemeingefährlichen Mittels“ vorhanden, was als Mordmerkmal gilt. Vorgeworfen wird P. nun gefährliche Körperverletzung. Sie und Marco S. müssen sich zudem wegen des illegalen Autorennens mit Todesfolge sowie wegen Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten.

Die Angeklagten bestreiten, dass sie ein Rennen gefahren sind. Das Urteil wird für den 30. März erwartet, zehn Verhandlungstage sind dafür vorgesehen.

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