Vor Gericht in Bremen siegte ein Spieler gegen ElectraWorks Limited und erhält rund 194.000 Euro zurück, die er zwischen Juni 2013 und Oktober 2020 auf bwin.com und premium.com verloren hatte. Das Landgericht stützte sein Urteil auf den Glücksspielstaatsvertrag von 2012, das EuGH-Urteil vom April 2026 und das Verbot von Online-Casinospielen bis Juli 2021. Fehlende deutsche Lizenz und Verlinkungsverstoß machten die Verträge unwirksam. CLLB Rechtsanwälte sicherten die Rückforderung ab.
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Bremen-Urteil schafft Präzedenzfall in Deutschland gegen nicht lizenzierte Glücksspielanbieter
Ein deutscher Nutzer beteiligte sich von Juni 2013 bis Oktober 2020 an Online-Glücksspielen auf den Seiten bwin.com und premium.com und verlor dabei insgesamt etwa 194.000 Euro. Da ihm die deutsche Rechtslage mit einem generellen Online-Glücksspielverbot bis zum 30. Juni 2021 nicht bekannt war, setzte er die Einsätze fort. Das Landgericht Bremen kam zu dem Ergebnis, dass die entsprechenden Verträge unwirksam sind, und erklärte sie folglich für nichtig.
Deutsche Lizenzpflicht für Online-Glücksspiele bestätigt durch Landgericht Bremen ausnahmslos
Das Landgericht Bremen führte aus, dass nach § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag 2012 Online-Glücksspiele in Deutschland verboten waren. ElectraWorks Limited habe dieses Verbot über die Webseiten bwin.com und premium.com bewusst umgangen. Deshalb seien die geschlossenen Verträge unwirksam und nichtig. Dem Kläger stehe daher ein Anspruch auf Rückzahlung seiner in den illegalen Spielsitzungen verlorenen Einsätze zu. Das Urteil stellt die Einhaltung der deutschen Glücksspielvorschriften sicher.
Gerichtshofsurteil stärkt deutsche Behörden bei effektiver Durchsetzung des Glücksspielverbots
Das EuGH-Urteil vom 16. April 2026 bestätigt zweifelsfrei, dass Deutschland das Recht hat, Online-Glücksspiele zu verbieten, ohne gegen EU-Recht zu verstoßen. Diese Entscheidung stärkt das Landgericht Bremen in seiner Entscheidung gegen ElectraWorks Limited und schließt jegliche Rechtfertigung ausländischer Anbieter für eine Lizenzanerkennung in Deutschland aus. Damit wird die nationale Glücksspielaufsicht als ausschließliche Instanz im deutschen Hoheitsgebiet verankert.
Urteil verdeutlicht Souveränität deutscher Glücksspiel-Regulierung gegenüber EU-Lizenzen eindeutig vollständig
Nach Auffassung des Gerichts begründet eine in Gibraltar erteilte Lizenz keine rechtliche Zulässigkeit des Online-Glücksspiels in Deutschland, da ausschließlich deutsche Genehmigungen Gültigkeit besitzen. EU-Staaten sind nicht gehalten, behördliche Zulassungen aus anderen Ländern zu übernehmen. Selbst wenn man das deutsche Verbot als möglicherweise unwirksam ansähe, hätte ElectraWorks Limited vor Aufnahme des Glücksspielangebots eine gültige deutsche Lizenz beantragen müssen, was sie jedoch unterlassen hat und somit rechtswidrig agierte ohne Ausnahme rechtswidrig geltend.
ElectraWorks verknüpfte verbotenermaßen Casino- und Sportwettenangebote auf gemeinsamer Domain
Das geltende Verlinkungsverbot untersagte Anbietern, Online-Casino- und Sportwettenangebote über dieselbe Domain oder in wechselseitiger Verlinkung bereitzustellen. Ziel war es, eine fokussierte Lizenzüberwachung und differenzierten Spielerschutz zu gewährleisten. ElectraWorks Limited verknüpfte entgegen dieser Vorschrift beide Produktgruppen auf ihrer Webseite. Das Landgericht Bremen stellte fest, dass diese Praxis eine klare Verletzung des Glücksspielstaatsvertrags darstellte und sprach die Vertragsnichtigkeit aus sowie Rückzahlungsansprüche des Spielers zu.
Spieler musste Verbot nicht kennen, Anspruch auf Rückzahlung besteht
Das Gericht stellte unmissverständlich fest, dass die Rückzahlung verlorener Einsätze nicht durch die Tatsache verhindert wird, dass der Kläger an illegalen Spielen aktiv war. Nach Auffassung der Richter lag kein Anhaltspunkt dafür vor, dass der Spieler Kenntnis von dem Verbot hatte oder wissentlich darauf verzichtete, sich darüber zu informieren. Aus diesem Grund sind sämtliche Einreden gegen die Auszahlung seiner Verluste unzulässig, und sein Anspruch auf Erstattung bleibt uneingeschränkt erhalten.
Urteil: Verlinkungsverbot bricht endgültig Verträge unter nicht lizenzierten Anbietern
Rechtsanwalt Alexander Kainz erklärt, dass das aktuelle Urteil des Landgerichts Bremen klare Maßstäbe für den Umgang mit illegalen Online-Glücksspielangeboten setzt. Er betont, dass Einzahlungen auf nicht lizenzierte Casino- und Sportwettenseiten als unrechtmäßig gelten und daher erstattungsfähig sind. Für Spieler entsteht dadurch eine nachhaltige Perspektive auf Rückzahlung verlorener Einsätze. Er empfiehlt, Rückforderungsansprüche zeitnah prüfen zu lassen und sendet ein Signal an Anbieter, sich ordnungsgemäß lizensieren zu lassen.
Durch das Urteil des Landgerichts Bremen haben Geschädigte eine konkrete Handhabe, verlorenes Glücksspielkapital von nicht lizenzierten Online-Anbietern zurückzuerhalten. Das Urteil etabliert einen essenziellen Präzedenzfall im deutschen Glücksspielbereich und festigt die Position nationaler Regulierungsstandards. Tipper werden künftig dazu ermutigt, nur legal lizenzierte Webseiten zu nutzen und sich im Streitfall unverzüglich juristisch beraten zu lassen, um die Durchsetzung ihrer Rückzahlungsansprüche zu sichern und Transparenz im Markt zu fördern. effizient verlässlich konsequent zielorientiert.

