Umweltprämie: Zehn Punkte, die man jetzt wissen muss

Das Bundeskabinett hat am 14. Januar 2009 eine Umweltprämie von 2500,00 Euro beschlossen, die gezahlt wird, wenn ein Altfahrzeug verschrottet und ein neuer Wagen gekauft und zugelassen wird. Folgende Eckpunkte stehen jetzt fest:

1. Die vorgesehenen Finanzmittel in Höhe von 1,5 Millarden Euro stellen die Obergrenze dar. Die Mittelverteilung erfolgt erschöpfend nach der Reihenfolge der Antragseingänge. Die administrativen Abwicklungskosten sind aus den 1,5 Millarden Euro aufzubringen.

2. Stichtag ist der 14. Januar 2009 für Kauf und Erstzulassung des Neuwagens/für Kauf und Zulassung des Jahreswagens. Die Laufzeit endet am 31. Dezember 2009.

3. Begünstigtenkreis Natürliche Personen, die zuletzt das Altfahrzeug über die Dauer von mindestens einem Jahr auf ihren Namen in Deutschland zugelassen hatten. Entscheidend ist die Personenidentität zwischen Altfahrzeughalter und dem Zulasser des Neu- oder Jahreswagens.

4. Altwagen mindestens 9 Jahre alter Pkw, d.h. die Erstzulassung des Fahrzeugs muss vor dem 14. Januar 2000 stattgefunden haben.

5. Neufahrzeug Fahrzeug, das zum ersten Mal und in Deutschland zugelassen wird und mindestens die Euro 4 Norm erfüllt.

6. Jahreswagen ist ein Pkw, der längstens ein Jahr auf einen in Deutschland niedergelassenen Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller zugelassen war.

7. Verschrottung Verwertungsnachweis im Zeitraum von 14. Januar bis 31. Dezember 2009 durch anerkannten Demontagebetrieb gem. Altfahrzeugverordnung.

8. Dokumente Original des Verschrottungsnachweises eines anerkannten Demontagebetriebs, Nachweis der Zulassung des Alt- und des Neufahrzeugs auf den Antragsteller

9. Verfahren Antragsberechtigter ist der Erwerber des Neufahrzeugs. Dieser kann mit der Beantragung auch den Händler beauftragen. Der Antrag wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entgegengenommen, bearbeitet und beschieden.

10. Missbrauchsvorkehrungen Durch entsprechende Ausformulierung der Förderrichtlinie ist der Missbrauchsanfälligkeit vorzubeugen bei gleichzeitiger Sicherstellung eines möglichst unbürokratischen und schnellen Verfahrens.


Quelle: Pressemitteilung von: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vom 16.01.2009