Landeskartellbehörde zum Nürburgring: Keine Anhaltspunkte für Wettbewerbsverstoß

10.02.2010 | Mainz
Die Landeskartellbehörde hat in Zusammenhang mit dem Projekt Nürburgring 2009 keine Anhaltspunkte für Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Auch Verdachtsmomente für das Anbieten unter Einstandspreis oder kartellrechtswidrige Kopplungspraktiken liegen nicht vor.

Hoteliers und Gastronomen aus der Region Nürburgring hatten sich mit Vorwürfen an die beim Wirtschaftsministerium angesiedelte Landeskartellbehörde gewandt, im Zusammenhang mit dem Projekt Nürburgring 2009 gebe es unzulässige Niedrigpreisstrategien und wettbewerbsbehindernde Kopplungspraktiken mit Angeboten der Nürburgring GmbH.

Die Landeskartellbehörde hat daraufhin umfassend geprüft, ob gegen kartellrechtliche Bestimmungen verstoßen wurde. Dies gilt insbesondere für das Behinderungs- und Missbrauchsverbot. Die Landeskartellbehörde teilt den Beschwerdeführern nun mit, dass die Prüfung der Vorwürfe keine Anhaltspunkte ergeben hat.

Quelle: Pressemeldung Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

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