Autofahren nach Schlaganfall strafbar?
Wer fahruntauglich ist und sich trotzdem hinter das Steuer setzt, gefährdet sich und andere, macht sich strafbar und verliert zudem seinen Versicherungsschutz. Einfach darauf zu vertrauen, dass die Behörde nichts vom Schlaganfall mitbekomme, sei fahrlässig, warnt die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe.
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Denn der Gesetzgeber verlangt von jedem Führerscheinbesitzer, in geeigneter Weise Vorsorge zu treffen. Betroffene, die sich ungeprüft ans Steuer setzen, machen sich nicht nur strafbar, im Falle eines Unfalls greift auch der Versicherungsschutz nicht.
Das heißt nicht, dass man nach einem Schlaganfall nicht mehr Auto fahren darf. Die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe rät Betroffenen, nach einem Schlaganfall dringend die eigene Fahrtauglichkeit vom zuständigen Facharzt überprüfen zu lassen. Ein fachärztliches Gutachten kostet je nach Umfang
300 bis 600 Euro. Hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für ein neuropsychologisches Gutachten, die je nach Aufwand und Stunden variieren. Außerdem sollten Betroffene die Führer-scheinstelle freiwillig über ihren Schlaganfall informieren und dort das ärztliche Gutachten vorlegen. Eventuelle Umbau- maßnahmen am Fahrzeug sind durch den TÜV oder die DEKRA abzunehmen. Zudem müssen Wiedereinsteiger mit ihrem umgerüsteten Fahrzeug eine Fahrprüfung ablegen. Die Prüfung kostet zwischen 200 bis 300 Euro. Hinzu kommen 70 bis 100 Euro pro Fahrstunde bei der Fahrschule.
Alle, die nach einem Schlaganfall ihre Fahrtauglichkeit prüfen lassen, handeln verantwortungsbewusst, so die Schlaganfall-Hilfe. Sie gefährden weder sich noch andere, haben wieder ein sicheres Fahrgefühl und sind rechtlich abgesichert.
Quelle: Pressemitteilung von: Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe vom 25.08.2008
